• Insofern personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung des Programms verarbeitet werden, gelten der Kunde und TradeTracker INT als gemeinsame Verantwortliche im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), und dieser Artikel gilt als die in Art. 26 der DSGVO beschriebenen Vereinbarungen. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen, die von TradeTracker INT in diesem Rahmen verarbeitet werden können, sind Daten über den Verkehr (unter welchen IP-Adressen) der Kunden des Kunden (Verbraucher).
  • TradeTracker INT verarbeitet die personenbezogenen Daten wie in Artikel 1 beschrieben, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des Programms. Der Kunde verarbeitet ebenfalls personenbezogene Daten in der in Punkt 1 beschriebenen Weise für seine eigenen Ziele, für die TradeTracker INT nicht verantwortlich ist.
  • Der Kunde erklärt und garantiert, dass der Inhalt, die Nutzung und die Anweisungen bezüglich der Verarbeitung der relevanten personenbezogenen Daten im Rahmen des Programms nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter und/oder betroffener Personen verletzen. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde TradeTracker INT von allen möglichen Ansprüchen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten frei. Insbesondere stellt der Kunde eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bereit und informiert seine Kunden über die Existenz und Nutzung des Programms. Fehlt eine rechtmäßige Grundlage, informiert der Kunde unverzüglich TradeTracker INT.
  • Die Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von TradeTracker INT und der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen innerhalb des Affiliate-Netzwerks sowie zwischen den Werbetreibenden und den Publishern werden physisch in der EU/ im EWR gespeichert.
  • TradeTracker INT wird alles in seiner Macht Stehende tun, um angemessene technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen und strebt danach, die Sicherheit auf einem Niveau zu gewährleisten, das angesichts des Standes der Technologie, der Sensibilität der Daten und der mit der Vorbereitung der Sicherheitsvorkehrungen verbundenen Kosten nicht unangemessen ist. Der Kunde wird in gleicher Weise in Bezug auf die vom Kunden gesammelten und mit TradeTracker INT geteilten personenbezogenen Daten handeln.
  • Im Falle einer Verletzung personenbezogener Daten (im Sinne von Art. 4 Abs. 12 der DSGVO, was eine zufällige oder rechtswidrige Verletzung der Sicherheit bedeutet, die zur Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder auf andere Weise verarbeitete Daten führt) bezüglich der in Artikel 1 genannten personenbezogenen Daten werden die Parteien alles in ihrer Macht Stehende tun, um sich gegenseitig ohne unnötige Verzögerung und innerhalb von 36 Stunden nach ihrer Entdeckung zu informieren. TradeTracker INT informiert den Kunden über Verletzungen in den Systemen von TradeTracker INT, während der Kunde TradeTracker INT über Verletzungen in den Systemen des Kunden informiert. Die Parteien entscheiden, ob sie die zuständige Aufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen informieren und welche Partei dies tun wird. Die Parteien übermitteln einander alle relevanten Informationen über die Datenverletzung, soweit diese verfügbar sind.
  • Die Meldung einer Datenverletzung durch die Parteien erfolgt nur, wenn die Datenverletzung tatsächlich stattgefunden hat, und nicht, wenn nur von einer (theoretischen) Schwachstelle gesprochen werden kann.
  • Wenn die betroffene Person eine Anfrage an eine der Parteien stellt, um eines ihrer Rechte auszuüben, dann wird diese Partei diese Anfrage unabhängig prüfen. Falls eine der Parteien die Zusammenarbeit der anderen Partei benötigt, um die Rechte der betroffenen Person auszuführen, werden die Parteien diese Zusammenarbeit soweit möglich und in angemessenem Umfang bereitstellen.
  • Alle von TradeTracker INT vom Kunden erhaltenen und/oder im Rahmen des Programms von TradeTracker INT gesammelten personenbezogenen Daten unterliegen der Vertraulichkeitspflicht gegenüber Dritten. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht, wenn der Kunde ausdrücklich die Offenlegung solcher Informationen an Dritte genehmigt hat, wenn die Offenlegung von Informationen an Dritte durch das Programm und/oder das Affiliate-Programm gerechtfertigt ist, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen an einen Dritten besteht. Falls TradeTracker INT gesetzlich verpflichtet ist, Informationen an einen Dritten offenzulegen, wird TradeTracker den Kunden sofort in dem gesetzlich zulässigen Umfang informieren.